Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung ist in der Pflegeversicherung als
Grundversorgung vorgesehen. Dazu gehören Einkäufe,
die Reinigung der Wohnung, Wäschepflege und
Nahrungszubereitung. Die Erstellung von erforderlichen
Ernährungsplänen im Rahmen spezieller
Krankheitsbilder sowie bei drohender Mangelernährung
zählen zu einer professionellen Pflegeplanung im
hauswirtschaftlichen Bereich. Ziel der Übernahme und der
situationsgerechten Planung von hauswirtschaftlichen Arbeiten im
häuslichen Bereich von allein stehenden
Pflegebedürftigen ist es, dass sie weiterhin auch in ihrer
vertrauten Wohnung bzw. ihrem vertrauten Haus leben können.
In bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach einer schweren
Geburt oder einer Akuterkrankung, Krankenhausaufenthalt, Reha,
Anschlussbehandlung und damit einhergehendem Ausschluss von
Selbstversorgung, können in begrenztem Zeitumfang auch
hauswirtschaftliche Leistungen von der Krankenkasse übernommen
werden.