Fragen & Antworten

Kostenfragen?
Hier finden Sie Antworten

Finanzielle Sorgen stellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft eine große Herausforderung dar. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst und möchten Ihnen helfen, sie zu bewältigen.

In den kommenden Abschnitten werden wir auf Ihre finanziellen Fragen eingehen und erklären, wie die Kosten für ambulante Pflege in Deutschland abgedeckt werden können.

Wir werden Ihnen aufzeigen, welche Leistungen von der Pflegekasse, der Krankenkasse und staatlicher Unterstützung finanziert werden können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Unser Ziel ist es, dass Sie sich umfassend informiert fühlen und die bestmögliche Pflege erhalten, ohne sich über finanzielle Belastungen Gedanken machen zu müssen. Zögern Sie nicht, uns Ihre Fragen zu stellen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie umfassend zu unterstützen und Ihre Anliegen zu klären.

Ihre Zufriedenheit und Ihr Wohlbefinden sind uns wichtig, daher bieten wir Ihnen gerne an Ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen.

Wer übernimmt welche Kosten?

Als Ambulanter Pflegedienst möchten wir Ihnen versichern, dass die ambulante Pflege in Deutschland größtenteils, wenn nicht sogar komplett, durch Pflegekassen, Krankenkassen und staatliche Hilfe finanziert wird. Wir verstehen, dass die Frage nach den Kosten oft eine große Sorge darstellt, wenn es um die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen geht. Daher möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen dazu geben:

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für pflegerische Leistungen, die zur Unterstützung im Alltag notwendig sind. Dazu gehören Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität sowie bei der Ernährung und bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Diese Leistungen werden je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf des Pflegebedürftigen festgelegt und finanziert.

Die Krankenkassen sind für medizinische Leistungen zuständig, die im Rahmen der ambulanten Pflege erforderlich sind. Dazu gehören ärztlich verordnete Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel und andere Behandlungen. Auch Fahrtkosten im Zusammenhang mit medizinischen Terminen werden von der Krankenkasse übernommen.

Zusätzlich gibt es staatliche Unterstützungsmöglichkeiten wie beispielsweise Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für pflegende Angehörige, die ebenfalls dazu beitragen, die Kosten für die ambulante Pflege zu decken.

Unser Team von qualifizierten Pflegefachkräften steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Finanzierung der ambulanten Pflege gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie passenden Leistungen zu beantragen und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten, ohne sich über finanzielle Belastungen Sorgen machen zu müssen.

Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns am Herzen, und wir sind hier, um Ihnen in jeder Phase Ihrer Pflegebedürftigkeit zur Seite zu stehen.

Ein kurzer Überblick

Pflegeversicherung Bild

Pflegeversicherung

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Staatliche Hilfe

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie unseren umfangreichen FAQ-Bereich, der die häufigsten Fragen zu unserem Pflegedienst beantwortet. Wir decken Themen wie angebotene Pflegeleistungen, Qualifikationen unseres Pflegepersonals, Kosten, Finanzierungsmöglichkeiten und organisatorische Abläufe ab.

Sie erfahren unter anderem, welche Pflegearten wir anbieten, wie unsere Pflegekräfte ausgebildet sind und welche Kosten entstehen können. Auch Fragen zur Beantragung finanzieller Unterstützung durch Krankenkassen werden behandelt.

Unser FAQ-Bereich soll Ihnen schnell und unkompliziert Antworten liefern. Falls Ihre Frage dennoch unbeantwortet bleibt, kontaktieren Sie uns direkt. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Anliegen persönlich zu besprechen.

Die ambulante Krankenpflege umfasst unter anderem die medizinische Versorgung, Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel und weitere ärztlich verordnete Maßnahmen.


Die Pflegebedürftigkeit wird durch eine Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermittelt, die den Pflegegrad bestimmt.


Die Krankenkasse übernimmt Kosten für ärztlich verordnete medizinische Leistungen sowie grundpflegerische Maßnahmen im Rahmen der ambulanten Krankenpflege.


Die Pflegekasse übernimmt Kosten für pflegerische Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung.


Die Leistungen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und den zuständigen Kostenträgern (Krankenkasse, Pflegekasse) abgerechnet.


Unsere Mitarbeiter sind qualifizierte Pflegefachkräfte wie examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger.


Ja, je nach individuellem Bedarf kann die ambulante Krankenpflege auch an Wochenenden und Feiertagen durchgeführt werden.


Unsere Pflegeeinrichtung unterliegt regelmäßigen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und wird von unabhängigen Institutionen kontrolliert.


Pflegende Angehörige können Unterstützung durch Beratungs- und Entlastungsangebote sowie finanzielle Hilfen wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege erhalten.


Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit, indem ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übernimmt, z. B. bei Urlaub oder Krankheit.


Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für bestimmte Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle oder Pflegebetten, wenn sie ärztlich verordnet sind.


Ja, unser Pflegedienst unterstützt Sie gerne bei der Beantragung von Leistungen bei den zuständigen Kostenträgern wie Kranken- und Pflegekassen.


Vor Beginn der Pflege erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Pflegeplan, der die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten berücksichtigt.


Die Häufigkeit der Pflegevisiten richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Patienten und wird im Pflegeplan festgelegt.


Unser Pflegedienst verfügt über einen Notfallplan und geschultes Personal, um adäquat auf Notfälle reagieren zu können.


Ja, unsere Pflegeberatung geht auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse ein und erstellt gemeinsam mit Ihnen einen entsprechenden Pflegeplan.


Die Koordination der Leistungserbringer erfolgt durch unseren Pflegedienst, der als zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten dient.


Bei Fragen oder Problemen während der Pflege stehen Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiter sowie die Pflegedienstleitung als Ansprechpartner zur Verfügung.


Ja, je nach Verfügbarkeit können auch kurzfristige Pflegeeinsätze organisiert werden, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.


Die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmaterial werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.


Ja, unser ambulanter Pflegedienst bietet auch Pflegeleistungen in speziellen Wohnformen wie Seniorenresidenzen oder betreuten Wohnanlagen an.


Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.


Ja, unser Pflegedienst unterstützt Sie gerne bei der Organisation und Beschaffung von Hilfsmitteln wie Gehhilfen, Rollstühlen oder Pflegebetten.


Die ambulante Krankenpflege ermöglicht eine individuelle und flexible Versorgung in der gewohnten Umgebung des Patienten sowie eine intensive Betreuung durch geschultes Fachpersonal.


Unser Pflegedienst steht in regelmäßigem Austausch mit dem behandelnden Arzt und koordiniert die Pflege in Absprache mit ihm.


Neben der Grundpflege bietet unser Pflegedienst auch hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung zu Arztterminen sowie Beratung und Betreuung für Pflegebedürftige und Angehörige an.


Die Qualität der Pflege wird regelmäßig durch interne Qualitätskontrollen sowie durch externe Prüfungen und Audits sichergestellt, um eine hohe Standardsicherheit zu gewährleisten.

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