Betreuung
Zusätzlich erforderliche Betreuungszeiten oder erhöhte Pflegeleistungen im Bereich der Pflegeversicherung, die über die Pflegegrade hinausgehen, können nach Überprüfung durch den örtlichen Sozialhilfeträger auch nach SGB XII geleistet werden.
Unter Betreuungseinheiten sind Pflegeeinsätze zu verstehen, in
welchen der Pflegebedürftige über einen festgelegten
Zeitrahmen (Zeit-Richtwerte) zusätzlich durch den Pflegedienst
betreut und unterstützt wird (auch bei Aktivitäten
außerhalb der eigenen Wohnung) und ihm dadurch
ermöglicht wird, weiterhin in seinem häuslichen
Umfeld mit höchstmöglicher Lebensqualität zu
verbleiben. Diese Leistungen können im Verbund nach
Überprüfung durch den Sozialhilfeträger mit
der bereits erfolgten Pflegeeinstufung erfolgen, können jedoch
auch mit Pflegeeinstufung 0 nach Genehmigung des örtlichen
Sozialhilfeträgers abgerufen werden. Diese
Betreuungsleistungen sind als Alternative zum stationären
Umzug zu sehen, können aber nur dann von uns geleistet werden
wenn aus fachpflegerischer Sicht die erforderliche Pflege und Betreuung
im Sinne der zu Pflegenden damit im Höchstmaß
erfüllt ist.