Pflegeberatung
Wir beraten bei plötzlich eingetretener
Pflegebedürftigkeit, bei Veränderungen der
Versorgungssituation aufgrund Verschlechterung von Krankheitsbildern
und damit verbundenen Entscheidungen. Bei der Beantragung zur
Pflegeeinstufung und grundsätzlichen Fragen zur
Pflegeversicherung sowie einer notwendigen Ausstattung und deren
Beantragung von Hilfsmitteln stehen kompetente
Fachpflegekräfte in einer offenen Kooperation mit
Sanitätshäusern unterstützend zur
Seite. Anleitungen zur Pflege für die Angehörigen der
zu Pflegenden sind für uns eine
Selbstverständlichkeit und zählen zum Service unseres
Pflegedienstes.
Als Vertragspartner von Pflege- und Krankenkassen führen wir
auch die Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB
XI für eingestufte Pflegebedürftige in den
vorgeschriebenen Zeitabständen (Pflegegrad I und II
halbjährlich, Pflegegrad III vierteljährlich) im
häuslichen Bereich durch. Neben der gesetzlichen
Überprüfung der sog. ‚Sicherstellung der
Pflege’ nach dem SGB XI sehen wir hier auch die
Priorität in der pflegerischen Beratung aller an der Pflege
Beteiligten hinsichtlich möglicher Betreuungsprobleme,
notwendiger Hilfestellungen und Pflegeanleitungen sowie eventuell
zusätzlichem Einsatz von Hilfsmitteln zur Entlastung.
Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz
in Pflegegrad „0“ können ebenfalls
halbjährlich beraten werden. Pflegebedürftige in
Pflegegrad I und II werden vierteljährlich beraten und
Pflegebedürftige in Pflegegrad III vierteljährlich
bei vorliegender Alltagskompetenz. Neben unserem eigenen
Leistungsangebot sind wir auch gerne behilflich bei der Beratung und
Vermittlung weiterer Leistungsanbieter. Hierzu zählen
beispielsweise verschiedene Menübringdienste,
Krankengymnasten, Pflegehilfsmittellieferanten, Hausnotrufsysteme,
Wohnraumanpassungen, Tages- und Kurzzeitpflegen u.v.m.
Die Vermittlungsangebote unterliegen keinerlei festvertraglichen
Bindungen unseres Pflegedienstes, deswegen sind wir in der Lage
vielfältige und individuell gleichwertige Anbieter
vorzuschlagen.